Änderung der KfW-Förderung seit 9.7.2026

Stand: 09.07.2026

Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Interessentinnen und Interessenten,

die Bundesregierung hat die Eck­punkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW die Förder­bedingungen für die Wärmepumpenförderung zum 21.07.2026 an.

Bereits seit gestern, dem 8.7.2026, ist für Fachunternehmen der Zugang zum Antragsportal für die BzA (Bestätigung zum Antrag) nicht mehr erreichbar. Laut aktuellen Informationen der KfW-Website soll dieser Zugang erst am 21.07.2026 wieder verfügbar sein. Kunden, die bereits eine BzA haben, können die Förderung noch zu den bisherigen Konditionen bis zum 20.7.26 um 20 Uhr beantragen. Alle anderen Kunden und Interessenten können die Förderung erst wieder ab dem 21.7.26 zu den neuen, geänderten Bedingungen beantragen, welche Sie weiter unten finden.

Uns ist in diesem Zusammenhang größtmögliche Transparenz gegenüber unseren Kunden wichtig. Die genannten Informationen basieren auf Angaben der KfW und werden ohne Gewähr für ihre Richtigkeit sowie vorbehaltlich möglicher Änderungen wiedergegeben.

Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchst­betrag beträgt

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

Bonusförderung

Zusätzlich zur Grund­förderung können verschiedene Boni beantragt werden.

Hinweis: Für die Inanspruch­nahme der Grund­förderung und Bonus­förderung gilt eine Ober­grenze von maximal 70 % der förder­fähigen Gesamt­kosten für eine Wohneinheit. Für Selbst­nutzende Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer mit einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familien­zuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Ober­grenze bis zu 80 % der förder­fähigen Gesamt­kosten für eine Wohneinheit.

Effizienzbonus

Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.


Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeits­bonus wird weiterhin gewährt. Ab dem 21.07.2026 beträgt dieser 16 % anstatt der bisherigen 20 % und sinkt weiter am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.


Einkommensbonus

Der Einkommensbonus für selbst­nutzende Eingen­tümerinnen und Eigen­tümer beträgt:

  • 40 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 50.000 Euro

 
Die Bemessungs­grenze des Haushalts­jahres­einkommen erhöht sich um einen einmaligen Familien­zuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minder­jährigen Kind im Haushalt.

NEU: Wertschöpfungsbonus

Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungs­bonus eingeführt werden. Die Grund­förderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammen­gebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärme­pumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wert­schöpfungs­bonus in Höhe von 15 %.

Fazit

Für viele kam die Änderung der Förderbedingungen sehr überraschend. An einigen Stellen wurde spürbar gekürzt wie bspw. beim Effizienzbonus (5%) oder beim Geschwindigkeitsbonus (von 20% auf 16% reduziert). An anderen Stellen wie z.B. beim Einkommensbonus entstehen neue Chancen bspw. für Familien. 

Für alle, die sich derzeit mit der Anschaffung einer Wärmepumpe befassen, bleibt die Empfehlung: Schnell sein lohnt sich! Ab dem 1.  Februar 2027 tritt bereits die nächste Stufe der Fördersenkung in Kraft. 

Was die Änderungen in der Praxis bedeuten, haben wir hier unverbindlich anhand eines Rechenbeispiels dargestellt.

Bsp. Einfamilienhausbis Juli 2026Aug. 2026Feb. 2027Aug. 2027Feb. 2028Aug. 2028
Angebotssumme30.000 €30.000 €30.000 €30.000 €30.000 €30.000 €
Förderhöchstbetrag30.000 €28.000 €27.250 €26.500 €25.750 €25.000 €
Basisförderung30%30%30%30%30%30%
Klimageschwindigkeits-Bonus20%16%12%8%4%0%
Effizienzbonus5%0%0%0%0%0%
Gesamter Förderanteil55%46%42%38%34%30%
Gesamte Fördersumme16.500 €12.880 €11.445 €10.070 €8.755 €7.500 €
Förderanteil effektiv55,0%42,9%38,2%33,6%29,2%25,0%
Eigenanteil13.500 €17.120 €18.555 €19.930 €21.245 €22.500 €
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