Änderung der KfW-Förderung seit 9.7.2026

Update August 2026: Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Förderanträge können wieder nach den unten dargestellten Bedingungen gestellt werden.

Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Interessentinnen und Interessenten,

die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die KfW hat die geänderten Förderbedingungen für die Wärmepumpenförderung zum 21.07.2026 umgesetzt.

Rückblick auf die Umstellungsphase:
Vom 8. bis 20. Juli 2026 war der Zugang zum Antragsportal für die BzA (Bestätigung zum Antrag) vorübergehend nicht verfügbar. Kundinnen und Kunden mit bereits vorhandener BzA konnten die Förderung noch bis zum 20.07.2026 zu den bisherigen Bedingungen beantragen. Seit dem 21.07.2026 gelten die neuen Förderbedingungen.

Uns ist in diesem Zusammenhang größtmögliche Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden wichtig. Die nachfolgenden Informationen basieren auf den aktuell veröffentlichten Angaben der KfW. Da sich Förderbedingungen ändern können, empfehlen wir, vor der Antragstellung stets die aktuellen Voraussetzungen zu prüfen.

Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchst­betrag beträgt

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

Bonusförderung

Zusätzlich zur Grund­förderung können verschiedene Boni beantragt werden.

Hinweis: 
Für die Inanspruch­nahme der Grund­förderung und Bonus­förderung gilt eine Ober­grenze von maximal 70 % der förder­fähigen Gesamt­kosten für eine Wohneinheit. Für Selbst­nutzende Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer mit einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familien­zuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Ober­grenze bis zu 80 % der förder­fähigen Gesamt­kosten für eine Wohneinheit.

Effizienzbonus

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen ist zum 21.07.2026 entfallen.


Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeits­bonus wird weiterhin gewährt. Ab dem 21.07.2026 beträgt dieser 16 % anstatt der bisherigen 20 % und sinkt weiter am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.


Einkommensbonus

Der Einkommensbonus für selbst­nutzende Eingen­tümerinnen und Eigen­tümer beträgt:

  • 40 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 50.000 Euro

 
Die Bemessungs­grenze des Haushalts­jahres­einkommen erhöht sich um einen einmaligen Familien­zuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minder­jährigen Kind im Haushalt.

NEU: Wertschöpfungsbonus

Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt werden. Die Grundförderung soll dann grundsätzlich auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten vorgesehen. Damit kann für diese Wärmepumpen weiterhin eine Förderung von insgesamt 30 % erreicht werden.

Die genauen Voraussetzungen für den Wertschöpfungsbonus sollen im zweiten Halbjahr 2026 bekanntgegeben werden.

Fazit

Seit dem 21.07.2026 gelten neue Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Während die Grundförderung zunächst bei 30 % bleibt, wurden unter anderem der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert und der bisherige Effizienzbonus gestrichen. Gleichzeitig wurde der Einkommensbonus neu gestaffelt und um einen Familienzuschlag ergänzt.

Für die Planung einer Wärmepumpe ist besonders der Zeitpunkt der Antragstellung relevant:
Ab dem 01.02.2027 sinken sowohl der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit als auch der Klimageschwindigkeitsbonus erneut. Zusätzlich soll im 1. Quartal 2027 der neue Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.

Was die neuen Förderbedingungen in der Praxis bedeuten können, zeigen wir im folgenden Rechenbeispiel.

Bsp. Einfamilienhaus bis Juli 2026 Aug. 2026 Feb. 2027* Aug. 2027* Feb. 2028* Aug. 2028*
Angebotssumme 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 €
Förderhöchstbetrag 30.000 € 28.000 € 27.250 € 26.500 € 25.750 € 25.000 €
Grundförderung 30 % 30 % 15 %* 15 %* 15 %* 15 %*
Wertschöpfungsbonus 15 %* 15 %* 15 %* 15 %*
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 % 12 % 8 % 4 % 0 %
Effizienzbonus 5 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Gesamter Förderanteil 55 % 46 % 42 %* 38 %* 34 %* 30 %*
Gesamte Fördersumme 16.500 € 12.880 € 11.445 €* 10.070 €* 8.755 €* 7.500 €*
Förderanteil effektiv 55,0 % 42,9 % 38,2 %* 33,6 %* 29,2 %* 25,0 %*
Eigenanteil 13.500 € 17.120 € 18.555 €* 19.930 €* 21.245 €* 22.500 €*
Bsp. EinfamilienhausAngebotssumme
bis Juli 202630.000 €
Aug. 202630.000 €
Feb. 2027*30.000 €
Aug. 2027*30.000 €
Feb. 2028*30.000 €
Aug. 2028*30.000 €
Bsp. EinfamilienhausFörderhöchstbetrag
bis Juli 202630.000 €
Aug. 202628.000 €
Feb. 2027*27.250 €
Aug. 2027*26.500 €
Feb. 2028*25.750 €
Aug. 2028*25.000 €
Bsp. EinfamilienhausGrundförderung
bis Juli 202630 %
Aug. 202630 %
Feb. 2027*15 %*
Aug. 2027*15 %*
Feb. 2028*15 %*
Aug. 2028*15 %*
Bsp. EinfamilienhausWertschöpfungsbonus
bis Juli 2026
Aug. 2026
Feb. 2027*15 %*
Aug. 2027*15 %*
Feb. 2028*15 %*
Aug. 2028*15 %*
Bsp. EinfamilienhausKlimageschwindigkeitsbonus
bis Juli 202620 %
Aug. 202616 %
Feb. 2027*12 %
Aug. 2027*8 %
Feb. 2028*4 %
Aug. 2028*0 %
Bsp. EinfamilienhausEffizienzbonus
bis Juli 20265 %
Aug. 20260 %
Feb. 2027*0 %
Aug. 2027*0 %
Feb. 2028*0 %
Aug. 2028*0 %
Bsp. EinfamilienhausGesamter Förderanteil
bis Juli 202655 %
Aug. 202646 %
Feb. 2027*42 %*
Aug. 2027*38 %*
Feb. 2028*34 %*
Aug. 2028*30 %*
Bsp. EinfamilienhausGesamte Fördersumme
bis Juli 202616.500 €
Aug. 202612.880 €
Feb. 2027*11.445 €*
Aug. 2027*10.070 €*
Feb. 2028*8.755 €*
Aug. 2028*7.500 €*
Bsp. EinfamilienhausFörderanteil effektiv
bis Juli 202655,0 %
Aug. 202642,9 %
Feb. 2027*38,2 %*
Aug. 2027*33,6 %*
Feb. 2028*29,2 %*
Aug. 2028*25,0 %*
Bsp. EinfamilienhausEigenanteil
bis Juli 202613.500 €
Aug. 202617.120 €
Feb. 2027*18.555 €*
Aug. 2027*19.930 €*
Feb. 2028*21.245 €*
Aug. 2028*22.500 €*

Hinweis:
Die Werte ab Februar 2027 berücksichtigen den geplanten Wertschöpfungsbonus. Dieser soll im 1. Quartal 2027 eingeführt werden. Das Beispiel geht davon aus, dass der Bonus zu diesem Zeitpunkt bereits gilt und die eingesetzte Wärmepumpe die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Der genaue Starttermin und weitere Details können sich noch ändern.

Artikel mit anderen teilen: