Änderung der KfW-Förderung seit 9.7.2026
Stand: 09.07.2026
Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Interessentinnen und Interessenten,
die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW die Förderbedingungen für die Wärmepumpenförderung zum 21.07.2026 an.
Bereits seit gestern, dem 8.7.2026, ist für Fachunternehmen der Zugang zum Antragsportal für die BzA (Bestätigung zum Antrag) nicht mehr erreichbar. Laut aktuellen Informationen der KfW-Website soll dieser Zugang erst am 21.07.2026 wieder verfügbar sein. Kunden, die bereits eine BzA haben, können die Förderung noch zu den bisherigen Konditionen bis zum 20.7.26 um 20 Uhr beantragen. Alle anderen Kunden und Interessenten können die Förderung erst wieder ab dem 21.7.26 zu den neuen, geänderten Bedingungen beantragen, welche Sie weiter unten finden.
Uns ist in diesem Zusammenhang größtmögliche Transparenz gegenüber unseren Kunden wichtig. Die genannten Informationen basieren auf Angaben der KfW und werden ohne Gewähr für ihre Richtigkeit sowie vorbehaltlich möglicher Änderungen wiedergegeben.
Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026
Grundförderung
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
Förderhöchstbetrag
Der Förderhöchstbetrag beträgt
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
Bonusförderung
Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
Effizienzbonus
Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Ab dem 21.07.2026 beträgt dieser 16 % anstatt der bisherigen 20 % und sinkt weiter am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer beträgt:
- 40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
- 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
- 10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
NEU: Wertschöpfungsbonus
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
Fazit
Für viele kam die Änderung der Förderbedingungen sehr überraschend. An einigen Stellen wurde spürbar gekürzt wie bspw. beim Effizienzbonus (5%) oder beim Geschwindigkeitsbonus (von 20% auf 16% reduziert). An anderen Stellen wie z.B. beim Einkommensbonus entstehen neue Chancen bspw. für Familien.
Für alle, die sich derzeit mit der Anschaffung einer Wärmepumpe befassen, bleibt die Empfehlung: Schnell sein lohnt sich! Ab dem 1. Februar 2027 tritt bereits die nächste Stufe der Fördersenkung in Kraft.
Was die Änderungen in der Praxis bedeuten, haben wir hier unverbindlich anhand eines Rechenbeispiels dargestellt.
| Bsp. Einfamilienhaus | bis Juli 2026 | Aug. 2026 | Feb. 2027 | Aug. 2027 | Feb. 2028 | Aug. 2028 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Angebotssumme | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
| Förderhöchstbetrag | 30.000 € | 28.000 € | 27.250 € | 26.500 € | 25.750 € | 25.000 € |
| Basisförderung | 30% | 30% | 30% | 30% | 30% | 30% |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20% | 16% | 12% | 8% | 4% | 0% |
| Effizienzbonus | 5% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
| Gesamter Förderanteil | 55% | 46% | 42% | 38% | 34% | 30% |
| Gesamte Fördersumme | 16.500 € | 12.880 € | 11.445 € | 10.070 € | 8.755 € | 7.500 € |
| Förderanteil effektiv | 55,0% | 42,9% | 38,2% | 33,6% | 29,2% | 25,0% |
| Eigenanteil | 13.500 € | 17.120 € | 18.555 € | 19.930 € | 21.245 € | 22.500 € |