Änderung der KfW-Förderung seit 9.7.2026
Update August 2026: Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Förderanträge können wieder nach den unten dargestellten Bedingungen gestellt werden.
Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Interessentinnen und Interessenten,
die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die KfW hat die geänderten Förderbedingungen für die Wärmepumpenförderung zum 21.07.2026 umgesetzt.
Rückblick auf die Umstellungsphase:
Vom 8. bis 20. Juli 2026 war der Zugang zum Antragsportal für die BzA (Bestätigung zum Antrag) vorübergehend nicht verfügbar. Kundinnen und Kunden mit bereits vorhandener BzA konnten die Förderung noch bis zum 20.07.2026 zu den bisherigen Bedingungen beantragen. Seit dem 21.07.2026 gelten die neuen Förderbedingungen.
Uns ist in diesem Zusammenhang größtmögliche Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden wichtig. Die nachfolgenden Informationen basieren auf den aktuell veröffentlichten Angaben der KfW. Da sich Förderbedingungen ändern können, empfehlen wir, vor der Antragstellung stets die aktuellen Voraussetzungen zu prüfen.
Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026
Grundförderung
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
Förderhöchstbetrag
Der Förderhöchstbetrag beträgt
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
Bonusförderung
Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Hinweis:
Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
Effizienzbonus
Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen ist zum 21.07.2026 entfallen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Ab dem 21.07.2026 beträgt dieser 16 % anstatt der bisherigen 20 % und sinkt weiter am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer beträgt:
- 40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
- 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
- 10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
NEU: Wertschöpfungsbonus
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt werden. Die Grundförderung soll dann grundsätzlich auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten vorgesehen. Damit kann für diese Wärmepumpen weiterhin eine Förderung von insgesamt 30 % erreicht werden.
Die genauen Voraussetzungen für den Wertschöpfungsbonus sollen im zweiten Halbjahr 2026 bekanntgegeben werden.
Fazit
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Während die Grundförderung zunächst bei 30 % bleibt, wurden unter anderem der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert und der bisherige Effizienzbonus gestrichen. Gleichzeitig wurde der Einkommensbonus neu gestaffelt und um einen Familienzuschlag ergänzt.
Für die Planung einer Wärmepumpe ist besonders der Zeitpunkt der Antragstellung relevant:
Ab dem 01.02.2027 sinken sowohl der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit als auch der Klimageschwindigkeitsbonus erneut. Zusätzlich soll im 1. Quartal 2027 der neue Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.
Was die neuen Förderbedingungen in der Praxis bedeuten können, zeigen wir im folgenden Rechenbeispiel.
| Bsp. Einfamilienhaus | bis Juli 2026 | Aug. 2026 | Feb. 2027* | Aug. 2027* | Feb. 2028* | Aug. 2028* |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Angebotssumme | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
| Förderhöchstbetrag | 30.000 € | 28.000 € | 27.250 € | 26.500 € | 25.750 € | 25.000 € |
| Grundförderung | 30 % | 30 % | 15 %* | 15 %* | 15 %* | 15 %* |
| Wertschöpfungsbonus | – | – | 15 %* | 15 %* | 15 %* | 15 %* |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % | 12 % | 8 % | 4 % | 0 % |
| Effizienzbonus | 5 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Gesamter Förderanteil | 55 % | 46 % | 42 %* | 38 %* | 34 %* | 30 %* |
| Gesamte Fördersumme | 16.500 € | 12.880 € | 11.445 €* | 10.070 €* | 8.755 €* | 7.500 €* |
| Förderanteil effektiv | 55,0 % | 42,9 % | 38,2 %* | 33,6 %* | 29,2 %* | 25,0 %* |
| Eigenanteil | 13.500 € | 17.120 € | 18.555 €* | 19.930 €* | 21.245 €* | 22.500 €* |
Hinweis:
Die Werte ab Februar 2027 berücksichtigen den geplanten Wertschöpfungsbonus. Dieser soll im 1. Quartal 2027 eingeführt werden. Das Beispiel geht davon aus, dass der Bonus zu diesem Zeitpunkt bereits gilt und die eingesetzte Wärmepumpe die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Der genaue Starttermin und weitere Details können sich noch ändern.