Mit 360Volt können Sie für Ihre neue Wärmepumpe staatliche Fördermittel erhalten. Die konkrete Förderhöhe hängt von den geltenden Förderbedingungen und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Beantragung der Fördermittel, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) und profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung, insbesondere für Wärmepumpen.
im Detail
Unsere Experten beraten Sie ausführlich zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und prüfen, welche Zuschüsse für Ihr Vorhaben infrage kommen. Wir übernehmen die komplette Antragsstellung für Sie, inklusive der Erstellung aller notwendigen Unterlagen und der fristgerechten Einreichung beim Förderinstitut.
Die Höhe der Förderung hängt von den jeweils erfüllten Voraussetzungen ab. Neben der Grundförderung können je nach Ausgangssituation weitere Boni berücksichtigt werden, zum Beispiel beim Austausch bestimmter bestehender Heizungen oder abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen. Wir prüfen für Sie, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.
Unser Rundum-sorglos-Paket beinhaltet auch den Fördermittelservice. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse und prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen. Unsere eingesetzten Wärmepumpen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Förderung und sind in der Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Dabei wurden unter anderem die Förderhöchstbeträge und Bonusregelungen geändert. Einen Überblick über die aktuellen Änderungen finden Sie auf unserer Informationsseite zu den neuen Förderbedingungen.
Für förderfähige Heizungen beträgt die Grundförderung weiterhin 30 %.
Für selbstnutzende Eigentümer kann beim Austausch bestimmter bestehender Heizungen zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % möglich sein.
Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten.
Die Förderung ist grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Haushaltsjahreseinkommen sind bis zu 80 % möglich.
Nutzen Sie unseren Service, um das Maximum an Förderung zu erhalten.
Welche Förderung konkret möglich ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen und den förderfähigen Kosten ab. Wir prüfen für Sie, welche Zuschüsse für Ihr Vorhaben infrage kommen.
Ja, der Service ist in unserem Service inkludiert.
Ja, ab dem 01.09.2024 muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein Vertrag mit einem Fachunternehmen erforderlich.
Folgende Heizungen sind förderfähig:
Die Bundesregierung stellt ausreichend Mittel zur Verfügung, jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Nach Einreichung aller Nachweise erfolgt die Auszahlung in der Regel ein bis zwei Wochen nach Einreichung aller Dokumente.
Neben den Kosten für die Heizung selbst sind auch die Installationskosten, Entsorgungskosten für die alte Heizung, Wärmespeicher und Mess-, Steuer- sowie Regelungstechnik förderfähig.
Jetzt Förderung sichern: Nutzen Sie unseren Fördermittelservice und sichern Sie sich die bestmögliche Förderung für Ihre neue Wärmepumpe. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und ein individuelles Angebot.