Wärmepumpe & Schornsteinfeger: Was wird geprüft?
Autor: Sonja Hennig
Aktualisiert: 25.08.2026
Lesezeit: 8 Minuten
Wärmepumpe und Schornsteinfeger: Was gilt nach dem Heizungstausch? Dieser Ratgeber zeigt, wann der Schornsteinfeger weiterhin relevant ist, was bei alten Feuerstätten geprüft wird und welche Rolle Schornstein, Kaminofen und Feuerstättenbescheid spielen.
Themenübersicht
- 1. Wärmepumpe & Schornsteinfeger: Was wird geprüft?
- 2. Wärmepumpe und Schornsteinfeger: Warum ist das Thema wichtig?
- 3. Wärmepumpe Schornsteinfeger: Muss der Schornsteinfeger noch kommen?
- 4. Was prüft der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe?
- 5. Unterschied: Wärmepumpe, Gasheizung, Ölheizung und Kaminofen
- 6. Was passiert mit dem alten Schornstein nach dem Umstieg auf Wärmepumpe?
- 7. Welche Unterlagen können beim Heizungstausch wichtig sein?
- 8. Schornsteinfeger und Wärmepumpe im Altbau: Worauf kommt es an?
- 9. Gibt es eine Pflicht zur Prüfung der Wärmepumpe?
- 10. Praxisbeispiel: Alte Gasheizung raus, Wärmepumpe rein
- 11. Ablauf mit 360Volt: So wird der Heizungstausch sauber geplant
- 12. Fazit: Der Schornsteinfeger verschwindet nicht immer, aber seine Rolle verändert sich
Themenübersicht
- 1. Wärmepumpe & Schornsteinfeger: Was wird geprüft?
- 2. Wärmepumpe und Schornsteinfeger: Warum ist das Thema wichtig?
- 3. Wärmepumpe Schornsteinfeger: Muss der Schornsteinfeger noch kommen?
- 4. Was prüft der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe?
- 5. Unterschied: Wärmepumpe, Gasheizung, Ölheizung und Kaminofen
- 6. Was passiert mit dem alten Schornstein nach dem Umstieg auf Wärmepumpe?
- 7. Welche Unterlagen können beim Heizungstausch wichtig sein?
- 8. Schornsteinfeger und Wärmepumpe im Altbau: Worauf kommt es an?
- 9. Gibt es eine Pflicht zur Prüfung der Wärmepumpe?
- 10. Praxisbeispiel: Alte Gasheizung raus, Wärmepumpe rein
- 11. Ablauf mit 360Volt: So wird der Heizungstausch sauber geplant
- 12. Fazit: Der Schornsteinfeger verschwindet nicht immer, aber seine Rolle verändert sich
Wärmepumpe & Schornsteinfeger: Was wird geprüft?
Muss der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe noch kommen?
Die kurze Antwort:
Bei einer reinen Wärmepumpe ohne weitere Feuerstätte entfällt häufig die klassische Abgasprüfung, weil keine Verbrennung stattfindet. Trotzdem kann der Schornsteinfeger weiterhin eine Rolle spielen. Das gilt zum Beispiel, wenn noch ein Kaminofen vorhanden ist, eine alte Öl- oder Gasheizung stillgelegt wird, ein Schornstein weiter genutzt wird oder der Feuerstättenbescheid angepasst werden muss.
Viele Hausbesitzer kennen regelmäßige Schornsteinfegertermine von ihrer alten Öl- oder Gasheizung. Beim Wechsel zur Wärmepumpe verändert sich diese Rolle deutlich. Sie verschwindet aber nicht automatisch in jedem Fall.
Dieser Ratgeber erklärt:
- wann der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe noch relevant ist
- was bei alten Öl- und Gasheizungen geprüft oder dokumentiert werden sollte
- welche Rolle Kaminofen, Schornstein und Feuerstättenbescheid spielen
- welche Unterlagen beim Heizungstausch wichtig sein können
- worauf es im Altbau besonders ankommt
Wärmepumpe und Schornsteinfeger: Warum ist das Thema wichtig?
Bei Öl- und Gasheizungen prüft der Schornsteinfeger klassische Feuerstätten, Abgaswege und Emissionen. Das ist wichtig, weil bei diesen Heizsystemen Brennstoffe verbrannt werden. Dabei entstehen Abgase, die sicher abgeführt werden müssen.
Eine Wärmepumpe funktioniert anders. Sie nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser und arbeitet ohne klassische Verbrennung. Dadurch gibt es bei der Wärmepumpe selbst in der Regel keinen Schornstein und keine Abgase wie bei einer Öl- oder Gasheizung.
Trotzdem bleibt das Thema wichtig. Denn beim Heizungstausch geht es nicht nur um das neue Gerät, sondern um das gesamte Gebäude. Alte Feuerstätten, ein Kaminofen, ein bestehender Schornstein oder ein vorhandener Feuerstättenbescheid können weiterhin relevant sein.
Vor dem Heizungstausch sollte deshalb nicht nur geklärt werden, was mit bestehenden Feuerstätten und dem Schornstein passiert. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die technischen Voraussetzungen für eine Wärmepumpe im Gebäude erfüllt sind.
Muss der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe noch kommen?
Bei der Frage „Wärmepumpe Schornsteinfeger“ kommt es auf die konkrete Situation im Gebäude an. Für die Wärmepumpe selbst entfällt in vielen Fällen die klassische Abgasprüfung, weil keine Verbrennung stattfindet.
Der Schornsteinfeger kann aber weiterhin kommen, wenn andere Feuerstätten vorhanden sind oder der alte Heizungsbestand noch nicht vollständig geklärt ist.
Typische Beispiele sind:
- Kaminofen
- Kachelofen
- Holzofen
- bestehender Schornstein
- alte Gasheizung, die noch vorhanden ist
- alte Ölheizung, die stillgelegt oder ausgebaut wird
- Feuerstättenbescheid, der angepasst werden sollte
Entscheidend ist, was im Feuerstättenbescheid steht und welche Anlagen tatsächlich im Gebäude vorhanden sind. Der Feuerstättenbescheid ist ein offizielles Dokument, in dem die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten an Feuerungsanlagen aufgeführt sind.
| Situation | Rolle des Schornsteinfegers |
|---|---|
| Neue Wärmepumpe ohne weitere Feuerstätte | Klassische Abgasprüfung meist nicht mehr relevant |
| Wärmepumpe plus Kaminofen | Schornsteinfeger bleibt für den Kaminofen relevant |
| Alte Gasheizung noch vorhanden | Prüfung kann weiterhin erforderlich sein |
| Alte Ölheizung wird stillgelegt | Stilllegung und Dokumentation sollten geklärt werden |
| Schornstein bleibt ungenutzt | Einzelfall mit Bezirksschornsteinfeger klären |
Wichtig:
Der Begriff „schornsteinfegerpflichtig“ kann schnell missverstanden werden. Meist ist nicht die Wärmepumpe selbst gemeint, sondern vorhandene Feuerstätten, Schornsteine oder bestimmte gesetzliche Prüf- und Nachweispflichten.
Was prüft der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe?
Eine übliche elektrisch betriebene Wärmepumpe wird nicht allein deshalb schornsteinfegerpflichtig, weil sie das Gebäude beheizt. Da sie keinen Brennstoff verbrennt und keine Abgase erzeugt, findet an ihr in der Regel keine klassische Abgasmessung statt. Der Schornsteinfeger bleibt jedoch für vorhandene Feuerstätten und Abgaswege zuständig, etwa wenn weiterhin eine Gasheizung, Ölheizung oder ein Kaminofen betrieben wird.
Mögliche Prüfpunkte sind:
- ob alte Feuerstätten noch betrieben werden
- ob nach Änderungen am Heizsystem ein neuer oder geänderter Feuerstättenbescheid erforderlich ist
- ob ein Kaminofen oder Holzofen sicher betrieben werden kann
- ob der Feuerstättenbescheid angepasst werden muss
- ob der Schornstein weiter genutzt, stillgelegt oder verändert wird
- ob gesetzliche Nachweise rund um den Heizungstausch relevant sind
| Prüfthema | Warum es wichtig ist |
|---|---|
| Alte Öl- oder Gasheizung | Klärt, ob die Feuerstätte noch relevant ist |
| Kaminofen oder Kachelofen | Bleibt auch mit Wärmepumpe schornsteinfegerrelevant |
| Schornstein | Muss bei weiterer Nutzung sicher und geeignet sein |
| Feuerstättenbescheid | Sollte nach Änderungen am Heizsystem geprüft werden |
| Stilllegung | Vermeidet spätere Unklarheiten bei alten Anlagen |
Entscheidend ist daher nicht die Wärmepumpe selbst, sondern ob im Gebäude weiterhin Feuerstätten oder Abgaswege vorhanden sind oder die bisherige Heizung fachgerecht stillgelegt wurde.
Gibt es eine Pflicht zur Prüfung der Wärmepumpe?
Für bestimmte Wärmepumpen ist nach § 60a GModG eine Betriebsprüfung mit anschließender Optimierung vorgeschrieben. Betroffen sind Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 als Heizungsanlage in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten eingebaut oder aufgestellt wurden. Die erste Prüfung erfolgt nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Inbetriebnahme. Unterliegt die Wärmepumpe keiner Fernkontrolle, muss die Betriebsprüfung anschließend spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wichtig:
Die Betriebsprüfung nach § 60a GModG ist keine klassische Schornsteinfegerprüfung. Sie muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, die für die Überprüfung von Wärmepumpen entsprechend geschult ist. Dazu können beispielsweise entsprechend geschulte Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Elektrotechniker, Energieberater oder Schornsteinfeger gehören.
Unterschied: Wärmepumpe, Gasheizung, Ölheizung und Kaminofen
Der Schornsteinfeger hat nicht bei jedem Heizsystem dieselbe Aufgabe. Der größte Unterschied liegt darin, ob eine Feuerstätte mit Verbrennung vorhanden ist.
| Anlage | Typische Rolle des Schornsteinfegers |
|---|---|
| Gasheizung | Abgaswege, Emissionen und Betriebssicherheit prüfen |
| Ölheizung | Abgaswege, Emissionen und Feuerstätte prüfen |
| Wärmepumpe | Keine klassische Verbrennung, je nach Fall Nachweise oder Optimierung relevant |
| Kaminofen | Feuerstättenschau, sichere Nutzung und Abgasweg prüfen |
| Stillgelegter Schornstein | Einzelfallprüfung, Dokumentation und ggf. Anpassung des Feuerstättenbescheids |
Eine Wärmepumpe ersetzt also häufig die alte Feuerstätte. Wenn aber zusätzlich ein Kaminofen betrieben wird, bleibt dieser für den Schornsteinfeger weiterhin relevant.
Was passiert mit dem alten Schornstein nach dem Umstieg auf Wärmepumpe?
Wird eine Öl- oder Gasheizung vollständig durch eine Wärmepumpe ersetzt, wird der Schornstein oft nicht mehr für die Hauptheizung benötigt. Trotzdem sollte der alte Schornstein nicht einfach ignoriert werden.
Je nach Gebäude gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Der Schornstein bleibt baulich vorhanden, wird aber nicht mehr für die Hauptheizung genutzt.
- Der Schornstein wird weiterhin für einen Kaminofen oder eine andere Feuerstätte genutzt.
- Die bisherige Öl- oder Gasheizung wird fachgerecht außer Betrieb genommen und die Änderung dokumentiert.
- Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft, ob weitere Maßnahmen oder ein geänderter Feuerstättenbescheid erforderlich sind.
Welche Unterlagen können beim Heizungstausch wichtig sein?
Beim Wechsel von Öl- oder Gasheizung auf Wärmepumpe lohnt es sich, wichtige Dokumente gesammelt bereitzuhalten. Das erleichtert die Planung, die Abstimmung mit Fachbetrieben und gegebenenfalls die Klärung mit dem Schornsteinfeger.
Checkliste: Diese Unterlagen können wichtig sein
- aktueller Feuerstättenbescheid
- Unterlagen zur alten Öl- oder Gasheizung
- Nachweis über Stilllegung oder Ausbau der alten Anlage
- Datenblatt der neuen Wärmepumpe
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Nachweis zum hydraulischen Abgleich, falls erforderlich
- Nachweise zur Heizungsoptimierung, falls erforderlich
- Förderunterlagen, falls eine Förderung genutzt wird
- Unterlagen zu Kaminofen, Kachelofen oder weiteren Feuerstätten
Wer für den Heizungstausch eine Förderung nutzt, sollte außerdem darauf achten, Antrag, Zusage und erforderliche Nachweise vollständig aufzubewahren. Zu den relevanten Unterlagen kann je nach Gebäude außerdem der Nachweis über einen hydraulischen Abgleich gehören, mit dem die Wärmeverteilung im Heizsystem auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt wird.
Schornsteinfeger und Wärmepumpe im Altbau: Worauf kommt es an?
Im Altbau ist das Thema oft komplexer als im Neubau. Viele Bestandsgebäude haben noch alte Schornsteine, Kaminöfen, stillgelegte Feuerstätten oder Heizkörper, die ursprünglich für höhere Vorlauftemperaturen ausgelegt wurden.
Beim Umstieg auf Wärmepumpe geht es deshalb nicht nur um die Frage, ob der Schornsteinfeger noch kommt. Entscheidend ist, ob das gesamte Heizsystem zur Wärmepumpe passt.
Wichtige Punkte im Altbau sind:
- Zustand und Nutzung vorhandener Schornsteine
- vorhandene Kaminöfen oder Kachelöfen
- alte Öl- oder Gasheizung
- Heizkörpergröße
- Vorlauftemperatur
- hydraulischer Abgleich
- Aufstellort der Wärmepumpe
- Stromanschluss
- Dämmstandard des Gebäudes
Gerade im Bestand muss zusätzlich geprüft werden, ob die vorhandenen Heizkörper mit den niedrigeren Vorlauftemperaturen einer Wärmepumpe ausreichend Wärme in die Räume übertragen können.
Gibt es eine Pflicht zur Prüfung der Wärmepumpe?
Nicht jede private Wärmepumpe im Einfamilienhaus wird automatisch regelmäßig durch den Schornsteinfeger geprüft. Entscheidend ist, welche Anlage eingebaut wurde, wie das Gebäude genutzt wird und ob weitere Feuerstätten vorhanden sind.
Bei Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten können Prüf- und Optimierungspflichten nach § 60a GModG relevant sein. Gerade bei einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus spielen deshalb neben der eigentlichen Anlagentechnik auch Betriebsprüfung, Hydraulik und die Abstimmung mehrerer Nutzungseinheiten eine größere Rolle. Die Betriebsprüfung ist laut Gesetz von einer fachkundigen Person durchzuführen, die eine entsprechende Schulung zur Überprüfung von Wärmepumpen durchlaufen hat.
Zusätzlich können bei bestimmten Wärmepumpen Kontrollen des Kältemittelkreises erforderlich sein. Ob und in welchen Abständen eine Dichtheitskontrolle notwendig ist, hängt insbesondere vom verwendeten Kältemittel und der enthaltenen Menge ab. Diese Arbeiten dürfen nur von entsprechend qualifizierten beziehungsweise zertifizierten Fachpersonen durchgeführt werden.
Für ein klassisches Einfamilienhaus mit reiner Wärmepumpe ohne Kaminofen sieht die Situation häufig anders aus als bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Nutzungseinheiten oder zusätzlichen Feuerstätten.
Deshalb gilt:
Nicht pauschal von „pflichtig“ oder „nicht pflichtig“ ausgehen, sondern die konkrete Situation prüfen.
Unabhängig von gesetzlichen Betriebsprüfungen ist eine regelmäßige Wartung der Wärmepumpe sinnvoll, um Zustand, Einstellungen und einen zuverlässigen Betrieb langfristig im Blick zu behalten.
Praxisbeispiel: Alte Gasheizung raus, Wärmepumpe rein
Ein Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren ersetzt eine alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Gastherme wird ausgebaut. Zusätzlich gibt es im Wohnzimmer einen Kaminofen, der weiter genutzt werden soll.
In diesem Fall verändert sich die Rolle des Schornsteinfegers:
- Die neue Wärmepumpe benötigt keine klassische Abgasmessung wie die frühere Gasheizung.
- Die alte Gasheizung sollte sauber stillgelegt und dokumentiert werden.
- Der Kaminofen bleibt weiterhin relevant für den Schornsteinfeger.
- Der Feuerstättenbescheid sollte geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
- Der vorhandene Schornstein bleibt relevant, solange der Kaminofen weiter betrieben wird.
Für die Planung bedeutet das: Der Heizungstausch betrifft nicht nur das neue Wärmepumpengerät. Auch alte Feuerstätten, Unterlagen, Heizkörper, Vorlauftemperatur und Aufstellort sollten berücksichtigt werden.
360Volt prüft im Rahmen der Planung, ob Gebäude, Heizsystem und Wärmepumpe sinnvoll zusammenpassen.
Ablauf mit 360Volt: So wird der Heizungstausch sauber geplant
Ein gut geplanter Wechsel zur Wärmepumpe beginnt nicht erst beim Einbau. Wichtig ist eine saubere Prüfung des gesamten Gebäudes.
| So kann der Ablauf mit 360Volt aussehen |
|---|
| 1. Gebäudedaten aufnehmen |
| 2. alte Heizung und vorhandene Feuerstätten erfassen |
| 3. Wärmepumpen-Eignung prüfen |
| 4. Heizkörper, Vorlauftemperatur und hydraulischen Abgleich bewerten |
| 5. Aufstellort und Lautstärke prüfen |
| 6. Umsetzung und Inbetriebnahme planen |
| 7. relevante Unterlagen bereitstellen |
Von der Aufnahme des bestehenden Heizsystems über die technische Planung bis zur Installation werden diese Schritte auf dem Weg zur Wärmepumpe aufeinander abgestimmt.
Beim Aufstellort geht es neben ausreichenden Abständen und Schallschutz auch darum, die Außeneinheit vor ungünstigen Umgebungsbedingungen zu schützen und gleichzeitig eine freie Luftführung sicherzustellen. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen sollte der Aufstellort außerdem so gewählt werden, dass Luftführung, Abstände und die Lautstärke der Wärmepumpe bereits während der Planung berücksichtigt werden.
Fazit: Der Schornsteinfeger verschwindet nicht immer, aber seine Rolle verändert sich
Fazit:
Bei einer Wärmepumpe entfällt häufig die klassische Abgasprüfung, weil keine Verbrennung stattfindet. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Schornsteinfeger gar keine Rolle mehr spielt.
Relevant bleiben können:
- alte Öl- oder Gasheizungen
- stillgelegte Feuerstätten
- vorhandene Schornsteine
- Kaminöfen oder Kachelöfen
- Feuerstättenbescheid
- gesetzliche Prüf- und Nachweispflichten
- größere Gebäude mit bestimmten Anforderungen nach GModG
Entscheidend ist nicht nur die neue Wärmepumpe, sondern das gesamte Gebäude. Eine frühzeitige Klärung vorhandener Anlagen und benötigter Unterlagen hilft, Unsicherheiten beim Heizungstausch zu vermeiden.
360Volt unterstützt dabei, die Wärmepumpe passend zum Gebäude zu planen. Dazu gehören die Eignungsprüfung, die Bewertung von Heizkörpern und Vorlauftemperatur sowie die Prüfung des passenden Aufstellorts.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Muss der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe noch kommen?
Bei einer reinen Wärmepumpe ohne weitere Feuerstätte entfällt häufig die klassische Abgasprüfung. Der Schornsteinfeger kann aber weiterhin relevant sein, wenn ein Kaminofen, eine alte Öl- oder Gasheizung, ein Schornstein oder ein Feuerstättenbescheid betroffen ist.
Was prüft der Schornsteinfeger bei einer Wärmepumpe?
Bei der Wärmepumpe selbst geht es in der Regel nicht um Abgase. Je nach Gebäude kann aber geprüft werden, ob alte Feuerstätten stillgelegt wurden, ob ein Kaminofen sicher betrieben wird oder ob der Feuerstättenbescheid angepasst werden muss.
Muss der Schornstein nach dem Einbau einer Wärmepumpe stillgelegt werden?
Nicht automatisch. Wenn der Schornstein nicht mehr für eine Öl- oder Gasheizung gebraucht wird, kann eine Stilllegung sinnvoll sein. Wird er weiter für einen Kaminofen genutzt, bleibt er relevant. Der konkrete Fall sollte mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger geklärt werden.
Was passiert mit dem Feuerstättenbescheid nach dem Heizungstausch?
Wenn alte Feuerstätten wegfallen oder neue Feuerstätten hinzukommen, sollte der Feuerstättenbescheid geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Darin stehen die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten für vorhandene Feuerungsanlagen.
Ist eine Wärmepumpe schornsteinfegerpflichtig?
Der Begriff ist missverständlich. Meist ist nicht die Wärmepumpe selbst gemeint, sondern vorhandene Feuerstätten, Schornsteine oder gesetzliche Prüf- und Nachweispflichten. Bei einer reinen Wärmepumpe ohne weitere Feuerstätte ist die klassische Abgasprüfung häufig nicht mehr relevant.
Wer prüft die Betriebsoptimierung einer Wärmepumpe?
Bei bestimmten Wärmepumpen kann nach § 60a GModG eine Prüfung und Optimierung erforderlich sein. Die Betriebsprüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ob das im konkreten Fall zutrifft, hängt unter anderem von Gebäudegröße, Anlagentyp und Nutzung ab.
Was gilt, wenn zusätzlich ein Kaminofen vorhanden ist?
Dann bleibt der Schornsteinfeger in der Regel weiterhin für den Kaminofen und den zugehörigen Abgasweg relevant. Auch wenn die Wärmepumpe selbst keine klassische Abgasprüfung benötigt, kann der Kaminofen weiterhin im Feuerstättenbescheid stehen.
Quellenhinweise
Die Angaben zu § 60a GModG beziehen sich auf das Gebäudemodernisierungsgesetz in der aktuellen Fassung. Informationen zum Feuerstättenbescheid sollten mit Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks oder des zuständigen Bezirksschornsteinfegers abgeglichen werden. Stand: 2026.