Mit 360Volt können Sie Ihre neue Wärmepumpe mit bis zu 70% staatlicher Förderung erhalten. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Beantragung der Fördermittel, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) und profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung, insbesondere für Wärmepumpen.
im Detail
Unsere Experten beraten Sie ausführlich zu den verschiedenen Förderprogrammen und helfen Ihnen, den maximalen Zuschuss zu erhalten. Wir übernehmen die komplette Antragsstellung für Sie, inklusive der Erstellung aller notwendigen Unterlagen und der fristgerechten Einreichung beim Förderinstitut.
Insgesamt können Sie bis zu 70% Förderung für Ihre neue Wärmepumpe erhalten. Die Basisförderung liegt bei 30%, hinzu kommen Zuschüsse für den Austausch alter Öl- oder Gasheizungen sowie ein einkommensabhängiger Bonus und weitere Förderungen für natürliche Kältemittel. So maximieren wir Ihren Zuschuss.
Unser Rundum-sorglos-Paket beinhaltet auch den Fördermittelservice. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse, damit Sie bis zu 70% der Kosten erstattet bekommen. Unsere Wärmepumpen erfüllen alle Fördervoraussetzungen und sind auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen.
Für alle Antragsteller und alle förderfähigen Heizungen.
Für den Austausch funktionierender Heizungen (z.B. Öl- oder Gasheizungen).
Für besonders effiziente Heizungen wie Wärmepumpen.
Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
Nutzen Sie unseren Service, um das Maximum an Förderung zu erhalten.
Beispiel: Bei einem Projektvolumen von 32.000€ für ein Einfamilienhaus sind 30.000€ maximal förderfähig. Mit einer Förderung von 70% sind das 21.000€, die von der KfW übernommen werden.
Ja, der Service ist in unserem Service inkludiert.
Ja, ab dem 01.09.2024 muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein Vertrag mit einem Fachunternehmen erforderlich.
Folgende Heizungen sind förderfähig:
Die Bundesregierung stellt ausreichend Mittel zur Verfügung, jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Nach Einreichung aller Nachweise erfolgt die Auszahlung in der Regel ein bis zwei Wochen nach Einreichung aller Dokumente.
Neben den Kosten für die Heizung selbst sind auch die Installationskosten, Entsorgungskosten für die alte Heizung, Wärmespeicher und Mess-, Steuer- sowie Regelungstechnik förderfähig.
Jetzt Förderung sichern: Nutzen Sie unseren Fördermittelservice und sichern Sie sich die bestmögliche Förderung für Ihre neue Wärmepumpe. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und ein individuelles Angebot.